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Förderungen für Heizungstausch 2026 — BEG, KfW und BAFA

Alle aktuellen Förderprogramme für den Heizungstausch 2026 im Überblick: BEG, KfW, BAFA und NRW-Landesförderung.

R. Tesche GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Heizungstausch ist eine der größten Investitionen im Eigenheim.

Förderungen für Heizungstausch 2026 — BEG, KfW und BAFA

Der Heizungstausch ist eine der größten Investitionen im Eigenheim. Umso wichtiger ist es, alle verfügbaren Fördermittel zu kennen und optimal zu nutzen. 2026 stehen Hausbesitzern in Remscheid und NRW verschiedene Programme zur Verfügung, die sich teilweise kombinieren lassen. Wir geben einen umfassenden Überblick.

BEG — Bundesförderung für effiziente Gebäude

Die BEG ist das zentrale Förderprogramm des Bundes für energetische Sanierungen. Sie gliedert sich in die Heizungsförderung (über KfW), die Förderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung (über BAFA) und die Förderung für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus (über KfW).

Der Grundfördersatz für den Heizungstausch beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Dieser gilt für alle Heizungssysteme, die die Anforderungen des GEG erfüllen — also mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Hybridheizungen, die eine bestehende Ölheizung mit Wärmepumpe oder Solarthermie kombinieren, sind förderfähig. Bestehende Ölheizungen sind nach aktuellem Stand bis 2045 weiterhin zulässig — Modernisierungsmaßnahmen können jedoch staatlich gefördert werden.

Boni und Zusatzförderungen

Zusätzlich zum Grundfördersatz gibt es mehrere Boni. Der Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent gilt für Hausbesitzer, die ihre funktionierende Heizung vor 2028 austauschen. Dieser Bonus sinkt ab 2029 alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte. Der Einkommensbonus von 30 Prozent steht Haushalten mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 Euro zu. Der Effizienzbonus von 5 Prozent wird gewährt, wenn eine Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel oder Erdwärme eingesetzt wird.

Die maximale Förderquote beträgt 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit begrenzt. Bei Mehrfamilienhäusern gelten gestaffelte Beträge für weitere Wohneinheiten.

KfW-Förderkredite

Die KfW bietet über das Programm 261/262 zinsgünstige Kredite für energetische Sanierungen an. Der maximale Kreditbetrag beträgt 150.000 Euro pro Wohneinheit für eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Tilgungszuschüsse reduzieren die Rückzahlung je nach erreichtem Effizienzhausstandard.

Für den reinen Heizungstausch bietet die KfW seit 2024 einen ergänzenden Kredit von bis zu 120.000 Euro zu vergünstigten Konditionen an. Dieser kann unabhängig vom Einkommen beantragt werden und ergänzt die Zuschussförderung.

BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen

Das BAFA fördert Einzelmaßnahmen, die nicht direkt den Heizungstausch betreffen, aber die Effizienz der Heizungsanlage verbessern. Dazu gehören die Heizungsoptimierung mit bis zu 20 Prozent Zuschuss, einschließlich hydraulischem Abgleich und Pumpentausch. Die Dämmung von Rohrleitungen und Armaturen wird gefördert. Der Einbau von Flächenheizungen, die niedrigere Vorlauftemperaturen ermöglichen, ist ebenfalls förderfähig.

Diese Maßnahmen lassen sich hervorragend mit dem Heizungstausch kombinieren. Ein hydraulischer Abgleich kostet 500 bis 1.000 Euro und wird mit 20 Prozent bezuschusst — eine Maßnahme, die sich in wenigen Jahren über die Energieeinsparung amortisiert.

NRW-Landesförderung

Nordrhein-Westfalen ergänzt die Bundesförderung mit eigenen Programmen. Das Programm progres.nrw fördert unter anderem Solarthermie-Anlagen, Wärmepumpen und Biomasseanlagen. Die Landesförderung kann mit der Bundesförderung kombiniert werden, darf aber in der Summe 60 Prozent der Gesamtkosten nicht überschreiten.

Einige Kommunen in NRW bieten zusätzliche Förderungen an. Die Stadt Remscheid hat in der Vergangenheit kommunale Zuschüsse für energetische Sanierungen gewährt. Es lohnt sich, bei der Stadtverwaltung oder den Stadtwerken Remscheid nach aktuellen Programmen zu fragen.

Antragsverfahren Schritt für Schritt

Das Antragsverfahren für die Heizungsförderung läuft wie folgt ab. Zunächst planen Sie die Maßnahme mit einem Fachbetrieb und holen Angebote ein. Dann beauftragen Sie gegebenenfalls einen Energieeffizienz-Experten, der die technische Planung bestätigt. Sie stellen den Förderantrag online bei der KfW oder dem BAFA — unbedingt vor Beginn der Maßnahme. Nach Bewilligung des Antrags beauftragen Sie den Fachbetrieb und lassen die Maßnahme durchführen. Nach Abschluss reichen Sie die Rechnungen und den Verwendungsnachweis ein. Die Auszahlung des Zuschusses oder die Aktivierung des Tilgungszuschusses erfolgt nach Prüfung.

Wichtig: Zwischen Antragstellung und Bewilligung dürfen Sie keine Aufträge erteilen und keine Arbeiten beginnen lassen. Ein Verstoß führt zum Verlust des Förderanspruchs. Ausnahme: Eine Planungsleistung oder Energieberatung darf vor Antragstellung beauftragt werden.

Kombinationsmöglichkeiten

Die verschiedenen Förderprogramme lassen sich teilweise kombinieren. Die BEG-Zuschüsse und KfW-Kredite können nicht für dieselbe Maßnahme gleichzeitig beantragt werden — Sie müssen sich für eines entscheiden. Allerdings können Sie für verschiedene Maßnahmen verschiedene Programme nutzen: beispielsweise die BEG-Zuschussförderung für den Heizungstausch und einen KfW-Kredit für die Dämmung.

Bundes- und Landesförderung dürfen kombiniert werden, solange die Gesamtförderquote 60 Prozent nicht übersteigt. Kommunale Förderungen sind oft zusätzlich möglich.

Unser Tipp

Lassen Sie sich vor dem Heizungstausch umfassend beraten — sowohl technisch als auch zur Fördermitteloptimierung. Die richtige Kombination der Programme kann den Eigenanteil erheblich reduzieren. Wir unterstützen unsere Kunden in Remscheid mit Informationen und vermitteln kompetente Energieberater. Rufen Sie uns an unter 02191 80793.

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