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TÜV-Prüfung für Öltanks in NRW: Pflichten und Fristen

Welche Öltanks in NRW prüfpflichtig sind, welche Fristen gelten und was bei Mängeln passiert — alle Infos kompakt.

R. Tesche GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • In Nordrhein-Westfalen gelten strenge Vorschriften für die wiederkehrende Prüfung von Heizöltanks.

TÜV-Prüfung für Öltanks in NRW

In Nordrhein-Westfalen gelten strenge Vorschriften für die wiederkehrende Prüfung von Heizöltanks. Als Tankbetreiber sind Sie dafür verantwortlich, dass Ihre Anlage den gesetzlichen Anforderungen entspricht und regelmäßig von einem zugelassenen Sachverständigen geprüft wird. Wir erklären, was Sie wissen müssen.

Welche Tanks sind prüfpflichtig?

Nicht jeder Heizöltank in NRW muss regelmäßig vom TÜV geprüft werden. Die Prüfpflicht hängt von der Tankgröße und dem Aufstellort ab.

Prüfpflichtig sind oberirdische Tanks ab 1.000 Litern Gesamtvolumen in Wasserschutzgebieten, oberirdische Tanks ab 10.000 Litern außerhalb von Wasserschutzgebieten sowie alle unterirdischen Tanks (Erdtanks) unabhängig von der Größe. In Überschwemmungsgebieten gelten besondere, noch strengere Regeln.

Im Bergischen Land gibt es zahlreiche Wasserschutzgebiete — insbesondere in Teilen von Remscheid, Solingen und Wuppertal. Viele Hausbesitzer wissen nicht, dass ihr Grundstück in einem solchen Gebiet liegt. Wir empfehlen, dies bei Ihrer Kommune zu prüfen, da die Anforderungen hier deutlich strenger sind.

Welche Fristen gelten?

Die Prüfintervalle sind wie folgt geregelt: In Wasserschutzgebieten müssen Tanks alle 2,5 Jahre geprüft werden. Außerhalb von Wasserschutzgebieten beträgt das Intervall 5 Jahre. Zusätzlich ist eine Prüfung vor Inbetriebnahme sowie nach wesentlichen Änderungen an der Anlage vorgeschrieben.

Die Prüfung wird durch einen zugelassenen Sachverständigen durchgeführt — zum Beispiel vom TÜV, DEKRA oder einer anderen anerkannten Organisation. Der Sachverständige erstellt einen Prüfbericht, in dem der Zustand der Anlage dokumentiert und eventuelle Mängel aufgeführt werden.

Was wird geprüft?

Der Sachverständige prüft bei der wiederkehrenden Prüfung den Zustand des Tankkörpers auf Korrosion und Verformungen, die Dichtigkeit aller Anschlüsse und Leitungen, die Funktion des Grenzwertgebers, den Zustand der Auffangwanne oder Rückhalteeinrichtung, den Leckanzeiger bei doppelwandigen Tanks, die Belüftung und Entlüftung des Aufstellraums, die ordnungsgemäße Rohrleitungsführung und die vorhandene Dokumentation der Anlage.

Was passiert bei Mängeln?

Festgestellte Mängel werden nach Schwere klassifiziert. Geringfügige Mängel müssen innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt werden, stellen aber keine unmittelbare Gefahr dar. Erhebliche Mängel erfordern zeitnahe Beseitigung — in der Regel innerhalb von 6 Monaten. Gefährliche Mängel können zur sofortigen Außerbetriebnahme der Anlage führen.

Bei nicht fristgerechter Beseitigung drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Noch schwerwiegender: Im Schadensfall — etwa bei einem Ölauslauf — kann der Versicherungsschutz erlöschen, wenn die Anlage bekannte, nicht beseitigte Mängel hatte.

Wie bereiten Sie sich vor?

Lassen Sie Ihre Tankanlage regelmäßig von einem WHG-Fachbetrieb warten und halten Sie die Dokumentation auf dem aktuellen Stand. Die R. Tesche GmbH in Remscheid bereitet Ihre Anlage auf die TÜV-Prüfung vor und beseitigt festgestellte Mängel schnell und fachgerecht. Wir können auch den Termin mit dem Sachverständigen für Sie koordinieren.

Ihre Pflichten als Tankbetreiber

Als Betreiber einer Heizöltankanlage sind Sie verantwortlich für die Einhaltung der Prüffristen, die Beauftragung eines zugelassenen Sachverständigen, die fristgerechte Beseitigung festgestellter Mängel und die Aufbewahrung der Prüfberichte. Diese Unterlagen müssen Sie bei einer behördlichen Kontrolle vorlegen können.

Haben Sie Fragen zur Prüfpflicht Ihres Tanks? Rufen Sie uns an unter 02191 80793 — wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, alle Anforderungen zu erfüllen.

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